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Mindestgröße

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Käfig- und Volieren-Mindestgrößen

Grundsätzlich dürfen Papageien auf keinen Fall angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden.

Flugunfähige Papageien sind in eine genauso großen Käfig oder Voliere zu halten wie flugfähige Vögel. Die  Voliere muss vielfältige Klettermöglichkeiten sowie die Möglichkeit sich zurückzuziehen enthalten. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.

Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.

Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Käfigen und Volierenanlagen muss deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: michaela.geschke@vogelasyl.de 
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Stand: 02. Februar 2011